
Anforderungen und Bewertungskriterien
Das sind die Kriterien
Es werden zwei zentrale Merkmale des Formats hervorgehoben: Zum einen wird ein hoher Wert auf schlanke, mittelstandsgerechte formale Prozesse gelegt. Diese betreffen die Beantragung und die Dokumentation. Zum anderen sollen die Transferpiloten einen hohen Kooperationscharakter aufweisen. Unternehmen erhalten Zugang zu neuen Technologien, Methoden usw. und gleichzeitig erfolgt ein Transfer von Anwendungswissen zum Forschungspartner. Nur wenn das Unternehmen intensiv in die Entwicklung eingebunden ist, können die Arbeiten nach Projektende eigenständig fortgeführt und die FuE-Ergebnisse adäquat genutzt werden.
Darüber hinaus werden nachfolgend die wesentlichen Voraussetzungen für die Projekte gezeigt:
- Jedes Projekt ist eine Kooperation zwischen einer Hochschule/einem Forschungsinstitut und einem mittelständischen Unternehmen. Es sind auch Verbünde von bis zu drei Partnern möglich (d. h. (1) zwei Unternehmen und ein Forschungspartner oder (2) ein Unternehmen und zwei Forschungspartner), wobei das geförderte Projektvolumen ebenfalls auf 100.000 Euro beschränkt ist (Deckel, inkl. Gemeinkostenpauschale und Reisekosten).
- Bei den Transferpiloten handelt es sich um FuE-Vorhaben. Im Fokus steht die Entwicklung von Lösungen oder Anwendungen, welche die Basis für innovative Produkte, Services, Prozesse, Methoden, Verfahren, Werkzeuge, Organisationsformen usw. bilden.
- Es werden Bausteine der Innovationsplattform erprobt und weiterentwickelt. Folglich ist die Zuordnung der Projektinhalte zur Innovationsplattform und damit einhergehend den Leistungsbereichen des Clusters in der Projektskizze umfassend darzustellen.
- Der Personalaufwand der Hochschule/des Forschungsinstituts wird zu 90 Prozent gefördert (zzgl. Gemeinkostenpauschale und Ausgaben für Reisen nach Landesreisekostengesetz). Weitere Sachausgaben können nicht gefördert werden. Das Unternehmen bringt eigene Mittel in Form von Personalaufwänden, Sachausgaben oder Investitionen in das Projekt ein, wobei der Aufwand formal nicht nachzuweisen ist.
- Folgende Hochschulen/Forschungsinstitute der Clusterregion können als Projektpartner agieren: Universität Bielefeld, FH Bielefeld, TH OWL, Universität Paderborn, Fachhochschule der Wirtschaft, Hochschule Hamm Lippstadt, Fraunhofer IOSB-INA, Fraunhofer IEM, Fraunhofer ENAS-ASE. Maßgeblich ist die Auskunft durch das Clustermanagement.
- Das Unternehmen hat eine Betriebsstätte in NRW oder in geographisch angrenzenden Regionen zu OWL, die zum Spitzencluster it’s OWL gehören, in der die Projektergebnisse zum Einsatz kommen.
- Das Unternehmen verpflichtet sich zur Projektpräsentation auf dem it’s OWL Transfertag.
- Jedes Unternehmen kann pro Tranche maximal einen Transferpiloten beantragen.
Im Rahmen des wettbewerblichen Auswahlverfahrens durchlaufen alle eingereichten Projektskizzen einen Begutachtungsprozess. Jede Skizze wird von mindestens zwei Gutachter:innen fachlich begutachtet. Neben einer Gesamteinschätzung in einem Freitextfeld erfolgt die fachliche Bewertung anhand von sieben Kriterien und einem Bonuskriterium. Diese Kriterien fließen gemäß ihrer Gewichtung in die Gesamtbewertung ein. Aus den Gutachten wird ein Mittelwert gebildet, welcher die Basis zur Einordnung der Skizze in das Ranking bildet. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Bewertungskriterien können Sie dem Dokument Handreichung zu den it’s OWL Transferpiloten (Seite 9ff.) entnehmen
- Innovationsgrad (Gewichtung 10%)
- Hebelwirkung (Gewichtung 15%)
- Clusterbezug und -beitrag (Gewichtung 20%)
- Verankerung (Gewichtung 10%)
- Zielsetzung (Gewichtung 15%)
- Kooperationscharakter (Gewichtung 20%)
- Formale Ausarbeitung (Gewichtung 10%)
Bonuskriterium: Nachhaltigkeit